Allgemeine Geschäftsbedingungen
Präambel
Willkommen auf unserer Website!
Vielen Dank, dass Sie unser Unternehmen gewählt und uns Ihr Vertrauen geschenkt haben.
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten die Regeln für das Surfen und den Einkauf auf unserer Website. Dieses Dokument wurde mithilfe des Sellvio-AGB-Generators erstellt.
Wenn Sie Fragen zum Inhalt der AGB, zum Betrieb der Website, zu den Produkten oder zum Ablauf des Einkaufs haben oder Ihre individuellen Wünsche mit uns abstimmen möchten, wenden Sie sich bitte über eine der angegebenen Kontaktmöglichkeiten an unseren Kundendienst.
Impressum: Angaben zum Dienstleister (Verkäufer, Unternehmen)
Name: David's Garage
Sitz: 2120 Dunakeszi, Mihály utca 15.
Handelsregisternummer: 50295342
Steuernummer: 67480526-1-33
Vertreter: Szoták Dávid László
Telefonnummer: +36204692125
E-Mail: [email protected]
Website: davidsgarage.hu
Angaben zum Hosting-Anbieter
Name: Sonrisa Informatikai Kft.
Name des Vertreters: Szurdi Miklós (Geschäftsführer), Vertretungsart: selbständig
Sitz: Ungarn, 1138 Budapest, Népfürdő utca 22, 1 108
Handelsregisternummer: 01 09 877659
Steuernummer: 13873222-2-41
Kontoführende Bank und Bankkontonummer: Erste Bank Zrt.: 11600006-00000001-99676587
Begriffsbestimmungen
Ware: Eine in unserem Webangebot geführte bewegliche Sache, die zum Verkauf bestimmt ist, einschließlich:
- Wasser, Gas und Elektrizität, die in Behältern, Flaschen oder auf andere Weise in begrenzter Menge oder mit bestimmtem Fassungsvermögen vertrieben werden;
- ferner bewegliche Sachen, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen enthalten oder mit ihnen so verbunden sind, dass die Ware ohne den betreffenden digitalen Inhalt oder die betreffende digitale Dienstleistung nicht bestimmungsgemäß nutzbar wäre.
Ware mit digitalen Elementen: Eine bewegliche Sache, die digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen umfasst oder mit ihnen eng verbunden ist und ohne diese digitalen Inhalte oder Dienstleistungen ihre Funktion nicht erfüllen kann.
Digitaler Inhalt: Daten, die in digitaler Form erstellt oder bereitgestellt werden.
Parteien: Die gemeinsame Bezeichnung für Verkäufer und Käufer.
Verbraucher: Eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihres Berufs, ihrer selbständigen Tätigkeit oder ihrer geschäftlichen Tätigkeit handelt.
Verbrauchervertrag: Ein Vertrag, bei dem eine der Parteien als Verbraucher gilt.
Funktionalität: Die Eigenschaft einer Ware mit digitalen Elementen, eines digitalen Inhalts oder einer digitalen Dienstleistung, die es ermöglicht, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Funktionen zu erfüllen.
Hersteller: Der Hersteller der Ware bzw. bei eingeführter Ware der Importeur, der die Ware in das Gebiet der Europäischen Union einführt, sowie jede Person, die auf der Verpackung, dem Warenzeichen oder einem sonstigen Unterscheidungsmerkmal der Ware als Hersteller angegeben ist.
Interoperabilität: Die Fähigkeit einer Ware mit digitalen Elementen, eines digitalen Inhalts oder einer Dienstleistung, mit anderer, abweichender Hardware oder Software zusammenzuarbeiten.
Kompatibilität: Die Fähigkeit einer Ware mit digitalen Elementen, eines digitalen Inhalts oder einer Dienstleistung, ohne Umwandlung mit Hardware und Software ähnlicher Zweckbestimmung zusammenzuarbeiten.
Website: Die vom Verkäufer betriebene Website, die als Plattform für den Vertragsabschluss dient.
Dauerhafter Datenträger: Ein Mittel, das es dem Empfänger ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Daten langfristig, unverändert zu speichern und darauf zuzugreifen.
Mittel der Fernkommunikation: Jedes Mittel, das den Vertragsabschluss ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Parteien ermöglicht. Dazu können insbesondere Internet, Telefon, Fax, Formular oder Anzeige mit Bestellformular gehören.
Fernabsatzvertrag: Ein Verbrauchervertrag, der im Rahmen eines organisierten Fernabsatzsystems ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen wird.
Unternehmen: Eine natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt.
Käufer / Sie: Die Person, die über die Website ein Kaufangebot abgibt und dadurch mit dem Verkäufer einen Vertrag schließt.
Garantie: Bei Verträgen zwischen Verbraucher und Unternehmen ist die Garantie wie folgt zu verstehen:
- Freiwillige Garantie: Eine vom Unternehmen über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus oder bei Fehlen einer solchen Verpflichtung freiwillig übernommene Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung.
- Obligatorische Garantie: Eine gesetzlich vorgeschriebene, das Unternehmen verpflichtende Garantie.
Kaufpreis: Die Gegenleistung, die für die Ware sowie für die Bereitstellung digitaler Inhalte zu zahlen ist.
Anwendbare Rechtsvorschriften
Für den Vertrag gilt ungarisches Recht, insbesondere die folgenden Rechtsvorschriften:
- Gesetz CLV von 1997 über den Verbraucherschutz
- Gesetz CVIII von 2001 über elektronische Handelsdienstleistungen und einzelne Fragen der Dienste der Informationsgesellschaft
- Gesetz V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch
- Regierungsverordnung 151/2003 (IX.22.) über die obligatorische Garantie für langlebige Verbrauchsgüter
- IM-Verordnung 10/2024 (VI.28.) über die Festlegung des Kreises langlebiger Verbrauchsgüter, die der obligatorischen Garantie unterliegen
- Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen
- NGM-Verordnung 19/2014 (IV.29.) über die Verfahrensregeln zur Behandlung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen bezüglich Sachen, die im Rahmen von Verträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmen verkauft werden
- Gesetz LXXVI von 1999 über das Urheberrecht
- Gesetz CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit
- VERORDNUNG (EU) 2018/302 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (28. Februar 2018) über Maßnahmen gegen ungerechtfertigtes Geoblocking und andere Formen der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung von Kunden innerhalb des Binnenmarkts sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2006/2004 und (EU) 2017/2394 sowie der Richtlinie 2009/22/EG
- VERORDNUNG (EU) 2016/679 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (27. April 2016) zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
- Regierungsverordnung 373/2021 (VI. 30.) über die detaillierten Regeln für Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen über den Kauf von Waren sowie die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen
Geltungsbereich und Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) bestimmen neben den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt des über die Website zustande kommenden Vertragsverhältnisses. Die AGB enthalten die Rechte und Pflichten zwischen Käufer und Verkäufer, die Bedingungen des Vertragsabschlusses, Leistungsfristen, Zahlungs- und Lieferbedingungen, Haftungsregeln sowie die Art der Ausübung des Widerrufsrechts.
Die für die Nutzung der Website erforderlichen technischen Informationen werden, soweit sie nicht in diesen AGB enthalten sind, durch sonstige auf der Website verfügbare Informationen bereitgestellt.
Vor der endgültigen Abgabe der Bestellung ist der Käufer verpflichtet, diese AGB zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren.
Sprache und Form des Vertrags
Die Sprache der unter diese AGB fallenden Verträge ist Ungarisch.
Diese Verträge werden auf elektronischem Wege geschlossen, gelten nicht als schriftlich abgeschlossene Verträge und werden vom Verkäufer nicht registriert.
Beschwerdebearbeitung und Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten
Wenn Ihnen im Zusammenhang mit der gekauften Ware oder der Tätigkeit des Verkäufers bzw. einer im Auftrag des Verkäufers handelnden Person eine individuelle Rechts- oder Interessenverletzung entsteht, können Sie Ihre Beschwerde über eine der folgenden Kontaktmöglichkeiten einreichen:
- Schriftlich über die Online-Oberfläche: davidsgarage.hu
- Schriftlich über die folgende E-Mail-Adresse: [email protected]
- Schriftlich per Post: 2120 Dunakeszi, Mihály utca 15.
Es ist wichtig festzuhalten, dass Gewährleistungs- und Garantieansprüche nach gesonderten Rechtsvorschriften beurteilt werden und nicht nach den Regeln des Verbraucherschutzgesetzes behandelt werden.
Eine verbraucherschutzrechtliche Beschwerde, die keinen Garantie- oder Gewährleistungsanspruch darstellt, kann mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Eine mündliche Beschwerde wird unverzüglich geprüft; wenn keine sofortige Lösung möglich ist, wird ein Protokoll aufgenommen, das der Verbraucher erhält.
Das Unternehmen ist verpflichtet, eine mündliche Beschwerde sofort zu prüfen und erforderlichenfalls zu beheben. Das Unternehmen ist verpflichtet, eine mündliche Beschwerde unverzüglich zu prüfen und nach Möglichkeit sofort zu beheben. Wenn der Verbraucher mit der Art der Behandlung der Beschwerde nicht einverstanden ist oder eine sofortige Prüfung nicht möglich ist, ist das Unternehmen verpflichtet, über die Beschwerde und seinen eigenen Standpunkt ein Protokoll aufzunehmen.
Eine Ausfertigung des Protokolls ist:
- bei einer persönlich mitgeteilten mündlichen Beschwerde vor Ort dem Verbraucher zu übergeben,
- bei einer per Telefon oder über ein anderes elektronisches Kommunikationsmittel eingereichten Beschwerde spätestens innerhalb von 30 Tagen zusammen mit einer sachlichen Antwort nach den Regeln für schriftliche Beschwerden zuzusenden. Das über die Beschwerde aufgenommene Protokoll muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Verbrauchers,
- Ort, Zeit und Art der Einreichung der Beschwerde,
- eine ausführliche Beschreibung der Beschwerde des Verbrauchers sowie eine Liste der vom Verbraucher vorgelegten Urkunden, Dokumente und sonstigen Beweismittel,
- die Erklärung des Unternehmens zu seinem Standpunkt bezüglich der Beschwerde, sofern eine sofortige Prüfung möglich ist,
- die Unterschrift der protokollführenden Person und – mit Ausnahme einer mündlichen Beschwerde per Telefon oder sonstigem elektronischen Kommunikationsdienst – die Unterschrift des Verbrauchers,
- Ort und Zeit der Protokollaufnahme,
- bei einer mündlichen Beschwerde per Telefon oder sonstigem elektronischen Kommunikationsdienst die individuelle Identifikationsnummer der Beschwerde.
Schriftlich eingehende Beschwerden muss das Unternehmen, sofern unionsrechtliche Vorschriften nichts anderes vorsehen, innerhalb von 30 Tagen ab Eingang schriftlich und nachweisbar beantworten und die Weiterleitung der Antwort veranlassen. Wird die Beschwerde zurückgewiesen, muss das Unternehmen seinen Standpunkt schriftlich und mit Begründung dem Verbraucher mitteilen. In diesem Fall ist auch darüber zu informieren, an welche Behörde oder Schlichtungsstelle sich der Verbraucher je nach Art der Beschwerde wenden kann. Die Information muss Name, Anschrift, Telefonnummer, elektronische Erreichbarkeit und Postanschrift der zuständigen Stelle enthalten. Der Verkäufer hat keine allgemeine Unterwerfungserklärung abgegeben.
Rechtsdurchsetzungsmöglichkeiten – wenn die Beschwerdebearbeitung zu keinem Ergebnis führt
Verbraucherschutzverfahren
Der Verbraucher ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde an die nach seinem Wohnsitz zuständige Verbraucherschutzbehörde zu wenden, wenn er der Ansicht ist, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Nach der Anzeige entscheidet die Behörde, ob sie das Verfahren durchführt. Die Aufgaben der Verbraucherschutzbehörde werden in erster Instanz von den Regierungsämtern der Hauptstadt und der Komitate wahrgenommen; deren Erreichbarkeiten sind auf der folgenden Seite verfügbar:
Regierungsamt der Hauptstadt Budapest, Hauptabteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 1117 Budapest, Prielle Kornélia utca 4/b.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, Pf. 189.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: (1) 450-2598
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ogyasztovedelmi-foosztaly
Zuständigkeit: Gebiet der Hauptstadt Budapest
Regierungsamt des Komitats Bács-Kiskun, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 6000 Kecskemét, Szent István krt. 19/A.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, Pf. 189.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 76 795 710
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Bács-Kiskun
Regierungsamt des Komitats Békés, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 5600 Békéscsaba, József Attila u. 2-4.
Postanschrift: 5600 Békéscsaba, József Attila u. 2-4.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36 66 546 150
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Békés
Regierungsamt des Komitats Csongrád-Csanád, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 6722 Szeged, Rákóczi tér 1.
Postanschrift: 6722 Szeged, Rákóczi tér 1.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 62 680 532
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Csongrád-Csanád
Regierungsamt des Komitats Győr-Moson-Sopron, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 9022 Győr, Türr István utca 7.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36 96 795 950
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Győr-Moson-Sopron
Regierungsamt des Komitats Heves, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 3300 Eger, Kossuth L. u. 9.
Postanschrift: 3301 Eger, Pf. 216.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 (36) 515-469
Fax: 06 (36) 516-040
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Heves
Regierungsamt des Komitats Komárom-Esztergom, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 2800 Tatabánya, Bárdos László utca 2.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: (34) 309-303
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … -muszaki-engedelyezesi-es
Zuständigkeit: Komitat Komárom-Esztergom
Regierungsamt des Komitats Somogy, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 7400 Kaposvár, Vásártéri út 2.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 82 510 868
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Somogy
Regierungsamt des Komitats Tolna, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 7100 Szekszárd, Kiskorzó tér 3.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: (74) 795-384
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Tolna
Regierungsamt des Komitats Veszprém, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 8200 Veszprém, Kistó utca 1.
Postanschrift: 8200 Veszprém, Kistó utca 1.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36 88 550 510
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Veszprém
Regierungsamt des Komitats Pest, Hauptabteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 1072 Budapest, Nagy Diófa u.10-12.
Postanschrift: 6001 Kecskemét, Pf. 189.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 1 459 4843
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ogyasztovedelmi-foosztaly
Zuständigkeit: Komitat Pest
Regierungsamt des Komitats Baranya, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 7630 Pécs, Hengermalom u. 2.
Postanschrift: 7630 Pécs, Hengermalom u. 2.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 72 795 398
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Baranya
Regierungsamt des Komitats Borsod-Abaúj-Zemplén, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 3527 Miskolc, József Attila u 20.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 46 795 779
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … i-engedelyezesi-meresugyi
Zuständigkeit: Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén
Regierungsamt des Komitats Fejér, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 8000 Székesfehérvár, Honvéd utca 8.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36 22 501 751
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Fejér
Regierungsamt des Komitats Hajdú-Bihar, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 4025 Debrecen, Széchenyi utca 46.
Postanschrift: 4025 Debrecen, Széchenyi utca 46.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 52 533 924
Fax: 06 52 504 105
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Hajdú-Bihar
Regierungsamt des Komitats Jász-Nagykun-Szolnok, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 5000 Szolnok, Indóház u. 8.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 56/795-165
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … i-engedelyezesi-meresugyi
Zuständigkeit: Komitat Jász-Nagykun-Szolnok
Regierungsamt des Komitats Nógrád, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 3100 Salgótarján, Karancs út 54.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 32 511 116
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Nógrád
Regierungsamt des Komitats Szabolcs-Szatmár-Bereg, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 4400 Nyíregyháza, Hatzel tér 10.
Postanschrift: 4401 Nyíregyháza, Pf. 77.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: 06 42 500 694
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … -muszaki-engedelyezesi-es
Zuständigkeit: Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg
Regierungsamt des Komitats Vas, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 9700 Szombathely, Wesselényi u. 7.
Postanschrift: 9702 Szombathely, Pf. 24.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36/70-705-1435
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ngedelyezesi-meresugyi-es
Zuständigkeit: Komitat Vas
Regierungsamt des Komitats Zala, Abteilung Verbraucherschutz
Anschrift: 8900 Zalaegerszeg, Pintér Máté u. 22.
Postanschrift: 8900 Zalaegerszeg, Pintér Máté u. 22.
E-Mail: [email protected]
Telefonnummer: +36 92 510 530
Website: kormanyhivatalok.hu/korma … ezesi-es-fogyasztovedelmi
Zuständigkeit: Komitat Zala
Gerichtsverfahren
Kommt in einem Verbraucherrechtsstreit keine zufriedenstellende Einigung zustande, ist der Kunde berechtigt, seinen Anspruch gerichtlich geltend zu machen. Für das Gerichtsverfahren gelten die Vorschriften des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch sowie des Gesetzes CXXX von 2016 über die Zivilprozessordnung.
Verfahren vor der Schlichtungsstelle
Wird die Verbraucherbeschwerde zurückgewiesen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die nach Ihrem Wohnsitz oder Aufenthaltsort zuständige oder an eine von Ihnen gewählte Schlichtungsstelle zu wenden. Voraussetzung für die Einleitung des Verfahrens ist, dass der Verbraucher zuvor versucht, die Streitigkeit unmittelbar mit dem Unternehmen beizulegen.
Die Schlichtungsstelle führt das Verfahren – sofern der Verbraucher keine persönliche Anhörung verlangt – im Rahmen einer Online-Anhörung mit elektronischen Mitteln durch, die Ton- und Bildübertragung gewährleisten.
Unser Unternehmen ist verpflichtet, im Verfahren mitzuwirken, insbesondere auf Aufforderung der Stelle fristgerecht eine Stellungnahme zu übermitteln und dafür zu sorgen, dass ein zum Vergleichsschluss bevollmächtigter Vertreter online anwesend ist.
Beantragt der Verbraucher eine persönliche Anhörung, muss der Vertreter des Unternehmens zumindest online an der Anhörung teilnehmen.
Weitere Informationen über die Schlichtungsstellen sind hier verfügbar: bekeltetes.hu
Kontaktdaten der einzelnen örtlich zuständigen Schlichtungsstellen:
Budapester Schlichtungsstelle
Sitz: Budapest
Zuständigkeitsgebiet: Budapest
Kontakt:
Anschrift: 1016 Budapest, Krisztina krt. 99. I. em. 111.
Postanschrift: 1253 Budapest, Pf.:10.
Telefonnummer: 06-1-488-2131
E-Mail: [email protected]
Website: bekeltet.bkik.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Borsod-Abaúj-Zemplén
Sitz: Miskolc
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Borsod-Abaúj-Zemplén, Komitat Heves, Komitat Nógrád
Kontakt:
Anschrift: 3525 Miskolc, Szentpáli u. 1.
Telefonnummer: 06-46-501-090, 06-46-501-091
E-Mail: [email protected]
Website: bekeltetes.borsodmegye.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Fejér
Sitz: Székesfehérvár
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Fejér, Komitat Komárom-Esztergom, Komitat Veszprém
Kontakt:
Anschrift: 8000 Székesfehérvár, Hosszúsétatér 4-6.
Telefonnummer:06-22-510-310
E-Mail: [email protected]
Website: bekeltetesfejer.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Hajdú-Bihar
Sitz: Debrecen
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Jász-Nagykun-Szolnok, Komitat Hajdú-Bihar, Komitat Szabolcs-Szatmár-Bereg
Kontakt:
Anschrift: 4025 Debrecen, Vörösmarty u. 13-15.
Telefonnummer: 06-52-500-710, +36 52 500 745
E-Mail: [email protected]
Website: hbmbekeltetes.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Baranya
Sitz: Pécs
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Baranya, Komitat Somogy, Komitat Tolna
Kontakt:
Anschrift: 7625 Pécs, Majorossy I. u. 36.
Telefonnummer: 06-72-507-154
E-Mail: [email protected]
Website: baranyabekeltetes.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Csongrád-Csanád
Sitz: Szeged
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Békés, Komitat Bács-Kiskun, Komitat Csongrád-Csanád
Kontakt:
Anschrift: 6721 Szeged, Párizsi krt. 8-12.
Telefonnummer: 06-62/549-392
E-Mail: [email protected]
Website: bekeltetes-csongrad.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Győr-Moson-Sopron
Sitz: Győr
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Győr-Moson-Sopron, Komitat Vas, Komitat Zala
Kontakt:
Anschrift: 9021 Győr, Szent István út 10/a.
Telefonnummer: 06-96-520-217
E-Mail: [email protected]
Website: bekeltetesgyor.hu
Schlichtungsstelle des Komitats Pest
Sitz: Budapest
Zuständigkeitsgebiet: Komitat Pest
Kontakt:
Anschrift: 1055 Budapest, Balassi Bálint u. 25. IV/2.
Telefonnummer: 06-1-792-7881
E-Mail: [email protected]
Website: panaszrendezes.hu
Verfahren der Schlichtungsstelle bei Personen, die nicht als Verbraucher gelten
Auf Grundlage der Verbraucherschutzregelung sind bestimmte, gesetzlich festgelegte Organisationen – wie z. B. Vereine, kirchliche juristische Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Wohnungsgenossenschaften – auch dann berechtigt, ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle in Anspruch zu nehmen, wenn ihre Tätigkeit nicht verbraucherbezogen ist. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Organisation die Ware nicht im Zusammenhang mit ihrer geschäftlichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bestellt, nutzt oder in Anspruch nimmt. Das Bestehen der Verbrauchereigenschaft darf von der Schlichtungsstelle geprüft und bewertet werden. Für das Verfahren gelten die allgemeinen Regeln des Schlichtungsverfahrens.
Teilunwirksamkeit, Verhaltenskodex
Verstößt eine Bestimmung dieser AGB gegen Rechtsvorschriften oder ist sie unwirksam, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle solcher Bestimmungen treten die anwendbaren gesetzlichen Regelungen.
Der Verkäufer verfügt über keinen Verhaltenskodex im Sinne der Rechtsvorschriften über das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken gegenüber Verbrauchern.
Nutzung der Website
Die Bestellung ist registrierungspflichtig; bestellen können Unternehmen mit Steuernummer.
Abhol- und Übernahmearten, Übernahmegebühren
Persönliche Abholung
Sie können die bestellte Ware auch persönlich in unserem Geschäft übernehmen.
Leistungsfrist
Bei einem Käufer, der als Verbraucher gilt, ist der Verkäufer – sofern nichts anderes vereinbart wurde – verpflichtet, die Ware nach Vertragsabschluss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von dreißig Tagen dem Käufer zur Verfügung zu stellen.
Auf Grundlage der vorstehenden Bestimmung beträgt die allgemeine Leistungsfrist höchstens 30 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Bestätigung der Bestellung. Über hiervon abweichende, jedoch 30 Tage nicht überschreitende Fristen informiert der Verkäufer gesondert bei der jeweiligen Versandart.
Bei Verzug des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Gesetz V von 2013) vorzugehen.
Rechtsvorbehalt, Eigentumsvorbehalt
Hat der Käufer eine frühere Bestellung nicht übernommen (außer wenn er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat) oder wurde die Sendung mit dem Vermerk „nicht abgeholt“ an den Verkäufer zurückgesandt, ist der Verkäufer berechtigt, die Erfüllung einer neuen Bestellung von der vorherigen Zahlung des Kaufpreises und der Versandkosten abhängig zu machen.
Der Verkäufer kann die Übergabe der Ware so lange zurückhalten, bis er sich davon überzeugt hat, dass der Kaufpreis vollständig eingegangen ist. Dies gilt auch für elektronische Zahlungslösungen sowie für Überweisungen, bei denen der Kaufpreis in der Währung des Mitgliedstaates des Käufers gezahlt wird und der Verkäufer aufgrund von Umrechnung oder Bankkosten nicht den vollen Betrag erhält.
In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, den Käufer zur Nachzahlung des fehlenden Betrags aufzufordern und die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises zurückzuhalten.
Verkauf ins Ausland
Der Verkäufer unterscheidet nicht zwischen in Ungarn kaufenden Nutzern und Nutzern, die innerhalb der Europäischen Union, aber außerhalb Ungarns kaufen. Die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten einheitlich für alle Käufer. Im Sinne dieser Bedingungen gilt als Käufer eine natürliche Person oder ein Unternehmen, die bzw. das in einem Mitgliedstaat der Union Wohnsitz, Niederlassung oder Staatsangehörigkeit besitzt und zum Endverbrauch Produkte kauft oder Dienstleistungen in Anspruch nimmt.
Als Verbraucher gilt eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die außerhalb ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit liegen.
Die Standard-Sprache der Kommunikation und des Verkaufs ist Ungarisch. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, in der Amtssprache des Mitgliedstaates des Käufers zu kommunizieren.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, besonderen rechtlichen Anforderungen des Mitgliedstaates des Käufers bezüglich des jeweiligen Produkts (z. B. Kennzeichnung, Branchenvorschriften) zu entsprechen und ist nicht verpflichtet, darüber im Voraus zu informieren.
Soweit nichts anderes bestimmt ist, unterliegen alle Produkte der ungarischen Mehrwertsteuer (ÁFA).
Die elektronische Zahlung erfolgt während der Bestellung in der vom Verkäufer festgelegten Währung. Der Verkäufer ist berechtigt, die Lieferung des Produkts zurückzuhalten, bis er sich davon überzeugt hat, dass der gesamte Kaufpreis und die Versandgebühr erfolgreich eingegangen sind. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Käufer in einer anderen Währung zahlt und der Betrag wegen Umrechnung oder Bankkosten nicht vollständig eingeht. In diesem Fall kann der Verkäufer den Käufer zur Zahlung der Differenz auffordern.
Der Verkäufer stellt Käufern innerhalb der Europäischen Union alle Versand- und Übernahmemöglichkeiten zur Verfügung, die ungarischen Käufern zur Verfügung stehen. Somit kann auch ein nicht in Ungarn ansässiger Käufer die Lieferung in das Gebiet Ungarns oder in einen anderen Mitgliedstaat nach den in den AGB angegebenen Versandarten verlangen. Ebenso kann er die Möglichkeit der persönlichen Abholung nutzen.
Darüber hinaus kann ein nicht in Ungarn ansässiger Käufer verlangen, die Lieferung ins Ausland auf eigene Kosten selbst zu organisieren. Ungarische Käufer haben dieses Recht nicht.
Wird die Versandgebühr nicht bezahlt oder organisiert der Käufer den eigenen Versand nicht bis zum vorher vereinbarten Termin, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den bereits gezahlten Kaufpreis zurückzuerstatten.
Verbraucherinformation
Information über das Widerrufsrecht des Verbraucherkäufers
Nach § 8:1 Abs. 1 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gilt nur eine natürliche Person als Verbraucher, die außerhalb ihres Berufs, ihrer selbständigen Tätigkeit oder ihrer geschäftlichen Tätigkeit handelt; juristische Personen können daher das Widerrufsrecht ohne Begründung nicht ausüben.
Dem Verbraucher steht gemäß § 20 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) das Recht zum Widerruf ohne Begründung zu. Der Verbraucher kann sein Widerrufsrecht ausüben
bei einem Vertrag über den Kauf von Waren
in Bezug auf die Ware,
bei mehreren Waren, wenn die einzelnen Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert werden, in Bezug auf die zuletzt gelieferte Ware,
bei Waren, die aus mehreren Sendungen oder Stücken bestehen, in Bezug auf die zuletzt gelieferte Sendung oder das zuletzt gelieferte Stück,
wenn die Ware über einen bestimmten Zeitraum regelmäßig geliefert werden muss, in Bezug auf die erste Lieferung,
Der Verbraucher ist berechtigt, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Erhalt des Produkts vom Vertrag zurückzutreten. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware übernommen hat.
Es ist hervorzuheben, dass der Verbraucher seine Widerrufsabsicht auch bereits zwischen dem Vertragsabschluss und dem Zeitpunkt des Erhalts der Ware mitteilen kann.
Wäre der Vertrag aufgrund eines Angebots des Verbrauchers zustande gekommen, kann der Verbraucher das Angebot noch vor Zustandekommen des Vertrags zurücknehmen und dadurch die Bindung an das Angebot beenden.
Unterlässt der Verkäufer die Information des Verbrauchers über Frist und Bedingungen der Ausübung des Widerrufsrechts (insbesondere nach § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.)) sowie über das gesetzlich vorgeschriebene Muster-Widerrufsformular, verlängert sich die 14-tägige Widerrufsfrist automatisch um 12 Monate.
Holt der Verkäufer diese Information innerhalb des verlängerten Zeitraums von 12 Monaten nach, endet die Widerrufsfrist am 14. Tag nach dem Tag der Information.
Widerrufserklärung und Ausübung des dem Verbraucher zustehenden Widerrufs- oder Kündigungsrechts
Der Verbraucher kann sein in § 20 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) gewährtes Recht durch eine eindeutige Erklärung hierüber oder unter Verwendung des von der Website herunterladbaren Musterformulars ausüben.
Wirksamkeit der Widerrufserklärung des Verbrauchers
Die Frist für die Ausübung des Widerrufsrechts gilt als eingehalten, wenn der Verbraucher seine Erklärung spätestens am letzten Tag der Frist absendet. Bei schriftlichem Widerruf ist der Zeitpunkt der Aufgabe zur Post maßgeblich. Der Verbraucher trägt die Beweislast dafür, dass die Erklärung fristgerecht abgegeben wurde. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Eingang der Widerrufserklärung des Verbrauchers elektronisch zu bestätigen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Widerrufserklärung des Verbrauchers nach deren Eingang auf einem elektronischen Datenträger zu bestätigen.
Pflichten des Verkäufers im Falle des Widerrufs durch den Verbraucher
Erstattungspflicht
Tritt der Verbraucher gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) vom Vertrag zurück, ist der Verkäufer verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen den gesamten gezahlten Betrag einschließlich der Versandgebühr zurückzuerstatten. Die Rückerstattung umfasst keine Mehrkosten, die über die günstigste Versandart hinausgehen.
Art der Erstattungspflicht des Verkäufers
Im Falle eines Widerrufs oder einer Kündigung gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) erstattet der Verkäufer den dem Verbraucher zustehenden Betrag auf dieselbe Weise, wie der Verbraucher gezahlt hat. Aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers kann der Verkäufer für die Erstattung auch eine andere Zahlungsart verwenden, dem Verbraucher dürfen hieraus jedoch keine zusätzlichen Gebühren entstehen. Für Verzögerungen infolge einer vom Verbraucher falsch und/oder ungenau angegebenen Bankkontonummer oder Postanschrift haftet der Verkäufer nicht.
Mehrkosten
Wählt der Verbraucher ausdrücklich eine andere Versandart als die kostengünstigste übliche Versandart, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die daraus entstehenden Mehrkosten zu erstatten. In diesem Fall besteht unsere Erstattungspflicht nur bis zur Höhe der angegebenen allgemeinen Versandgebühren.
Zurückbehaltungsrecht
Der Verkäufer kann die Erstattung so lange zurückhalten, bis der Verbraucher die Ware zurückgegeben oder deren Rücksendung glaubhaft nachgewiesen hat. Nachnahme- oder unfreie Sendungen nimmt der Verkäufer nicht an.
Pflichten des Verbrauchers im Falle des Widerrufs oder der Kündigung
Rückgabe der Ware
Tritt der Verbraucher gemäß § 22 der Regierungsverordnung 45/2014 (II. 26.) vom Vertrag zurück, muss er die Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen ab Mitteilung des Widerrufs zurücksenden bzw. dem Verkäufer oder einer vom Verkäufer zur Entgegennahme der Ware ermächtigten Person übergeben. Die Rücksendung gilt als fristgerecht, wenn der Verbraucher die Ware vor Ablauf der Frist absendet.
Tragung der unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher. Die zurückzusendende Ware ist an die vom Verkäufer angegebene Adresse zu senden. Wenn der Verkäufer Produkte auch in Geschäftsräumen verkauft, hat der Verbraucher die Möglichkeit, die Ware gleichzeitig mit der Ausübung des Widerrufsrechts persönlich an das Unternehmen zurückzugeben.
Übt der Verbraucher nach Beginn der Leistungserbringung bei einem außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Vertrag sein Kündigungsrecht aus, hat er dem Unternehmen die anteilige Vergütung für die bis zur Mitteilung der Kündigung erbrachten Leistungen zu erstatten. Grundlage hierfür ist die im Vertrag angegebene, um Steuern erhöhte Gesamtgegenleistung. Hält der Verbraucher diesen Betrag für unverhältnismäßig hoch, kann er nachweisen, dass der Marktwert der bis zur Beendigung des Vertrags erbrachten Leistungen niedriger ist, und auf dieser Grundlage eine Anpassung der anteiligen Vergütung verlangen.
Bitte beachten Sie, dass wir Nachnahme- oder unfreie Sendungen nicht annehmen können; auf diese Weise zurückgesandte Pakete werden automatisch an den Absender zurückgeschickt.
Haftung des Verbrauchers für Wertminderung der Ware
Der Verbraucher haftet nur dann für eine Wertminderung der Ware, wenn diese auf eine Nutzung zurückzuführen ist, die über das zur bestimmungsgemäßen Verwendung des Produkts erforderliche Maß hinausgeht. Dies bedeutet, dass der Verbraucher für das Ausprobieren der Ware in dem Umfang, der zur Feststellung von Zustand, Funktion und Eigenschaften erforderlich ist, nicht haftet; eine darüber hinausgehende Nutzung – insbesondere wenn sie den Wiederverkauf des Produkts als Neuware verhindert – kann jedoch zu einer Wertminderung führen, die der Verbraucher zu ersetzen hat.
Einschränkung des Widerrufsrechts – wann kann es nicht ausgeübt werden?
Der Verkäufer weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie Ihr Widerrufsrecht in den in § 29 Abs. 1 der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) genannten Fällen nicht ausüben können:
a. nach vollständiger Erbringung einer Dienstleistung; wenn der Vertrag für den Verbraucher eine Zahlungspflicht begründet, kann auf diese Ausnahme jedoch nur dann Bezug genommen werden, wenn die Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers und dessen Kenntnisnahme begonnen hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert, sobald das Unternehmen den Vertrag vollständig erfüllt hat;
b. bei Waren oder Dienstleistungen, deren Preis bzw. Entgelt von Schwankungen des Finanzmarktes abhängt, die vom Unternehmen nicht beeinflusst werden können und auch während der Widerrufsfrist auftreten können;
c. bei nicht vorgefertigten Waren, die nach Anweisung oder auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers hergestellt wurden, oder bei Waren, die eindeutig auf die Person des Verbrauchers zugeschnitten sind;
d. bei verderblichen Waren oder Waren, die ihre Qualität nur kurze Zeit behalten;
e. bei versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nach dem Öffnen nach der Lieferung nicht zurückgegeben werden können (Wir weisen Sie darauf hin, dass bei solchen versiegelten Waren die Nutzung zur Feststellung von Art, Eigenschaften und Funktionsweise der Ware zum Verlust des Widerrufsrechts führt.);
f. bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nach der Lieferung untrennbar mit anderen Waren vermischt werden;
g. bei alkoholischen Getränken, deren tatsächlicher Wert von Marktschwankungen abhängt, die vom Unternehmen nicht beeinflusst werden können, und deren Preis die Parteien beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart haben, deren Erfüllung jedoch erst nach dem dreißigsten Tag nach Vertragsabschluss erfolgt;
h. bei einem Werkvertrag, bei dem das Unternehmen den Verbraucher auf dessen ausdrückliches Verlangen zur Durchführung dringender Reparatur- oder Wartungsarbeiten aufsucht;
i. beim Verkauf versiegelter Ton- oder Videoaufnahmen sowie von Computersoftware, wenn der Verbraucher die Verpackung nach der Lieferung geöffnet hat;
j. bei Zeitungen, Zeitschriften und periodisch erscheinenden Druckerzeugnissen mit Ausnahme von Abonnementverträgen;
k. bei Verträgen, die auf einer öffentlichen Versteigerung geschlossen wurden;
l. bei Verträgen über Beherbergung mit Ausnahme von Wohnzwecken, Beförderung, Kraftfahrzeugvermietung, Verpflegung oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn im Vertrag ein bestimmter Termin oder Zeitraum für die Erfüllung festgelegt ist;
m. bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, wenn der Verkäufer mit der Leistung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher gleichzeitig erklärt hat, zur Kenntnis zu nehmen, dass er nach Beginn der Leistung sein Widerrufsrecht verliert,
Information über Produktgewährleistung und Sachmängelhaftung im Zusammenhang mit der Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit von Waren bei Verbraucherverträgen
Dieser Punkt der Verbraucherinformation wurde aufgrund der Ermächtigung in § 11 Abs. 5 der Regierungsverordnung 45/2014 (II.26.) unter Berücksichtigung von Anhang 3 derselben Verordnung erstellt.
Die Verbraucherinformation gilt ausschließlich für Käufer, die als Verbraucher gelten; die Regeln für Käufer, die nicht als Verbraucher gelten, sind in einem gesonderten Kapitel enthalten.
Anforderungen an die vertragsgemäße Leistung bei Verbraucherverträgen
Anforderungen an die vertragsgemäße Leistung allgemein bei Waren und Waren mit digitalen Elementen, die im Rahmen eines Verbrauchervertrags verkauft werden
Die Voraussetzungen der vertragsgemäßen Leistung sind folgende:
- Die Ware muss der im Vertrag festgelegten Beschreibung, Menge, Qualität und Art entsprechen und über die angegebene Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität sowie sonstige Eigenschaften verfügen.
- Die Ware muss für den Zweck geeignet sein, den der Verbraucher vor oder bei Vertragsabschluss dem Verkäufer mitgeteilt und den der Verkäufer akzeptiert hat.
- Sie muss sämtliches im Vertrag festgelegtes Zubehör und alle Gebrauchsanweisungen enthalten, einschließlich der für Inbetriebnahme und Installation erforderlichen Anweisungen sowie Kundendienstunterstützung.
- Sie muss auch die Verfügbarkeit der im Vertrag vorgeschriebenen Aktualisierungen sicherstellen.
- Darüber hinaus muss die Ware auch den üblichen Erwartungen entsprechen:
- Sie muss für die Zwecke geeignet sein, die bei Produkten gleicher Art durch Rechtsvorschriften, technische Normen oder mangels solcher durch allgemeine Markterwartungen bestimmt werden.
- Sie muss über die vernünftigerweise erwartbaren Merkmale hinsichtlich Menge, Qualität und Leistung verfügen, einschließlich Funktionalität, Kompatibilität, Zugänglichkeit, Kontinuität und Sicherheit. Hierzu zählen auch öffentliche Erklärungen des Verkäufers oder von Beteiligten der Vertriebskette, etwa in Werbung oder auf Etiketten.
- Sie muss sämtliches Zubehör und alle Anleitungen enthalten, die der Verbraucher erwarten kann, einschließlich geeigneter Verpackung.
- Sie muss den Eigenschaften der Ware entsprechen, die vor Vertragsabschluss als Muster vorgelegt, als Modell verfügbar gemacht oder in einer Testversion ausprobiert wurde.
Ausnahmen: Die Ware muss öffentlichen Erklärungen nicht entsprechen, wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass:
- er die betreffende Erklärung nicht kannte und auch nicht kennen musste;
- die Erklärung vor Vertragsabschluss ordnungsgemäß berichtigt wurde;
- die öffentliche Erklärung die Entscheidung des Verbrauchers zum Vertragsabschluss nicht beeinflusst hat.
Mangelhafte Leistung bei einem Vertrag über den Kauf von Waren
Mangelhafte Leistung bei einem Vertrag über den Kauf von Waren
Der Verkäufer leistet mangelhaft, wenn der Mangel der Ware auf unsachgemäße Installation zurückzuführen ist, sofern:
- die Installation Bestandteil des Kaufvertrags ist und vom Verkäufer oder unter dessen Verantwortung handelnder Person durchgeführt wurde; oder
- die Installation vom Verbraucher durchzuführen war, der Mangel jedoch durch eine unvollständige Anleitung des Verkäufers oder – bei Waren mit digitalen Elementen – des Anbieters der digitalen Dienstleistung verursacht wurde.
Hat der Verkäufer die Installation übernommen, gilt die Leistung erst dann als abgeschlossen, wenn auch die Installation erfolgt ist.
Bei Waren mit digitalen Elementen
Sieht der Vertrag eine fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte oder Dienstleistungen vor, haftet der Verkäufer auch für Mängel, die innerhalb von zwei Jahren ab Leistungserbringung auftreten oder erkennbar werden, sofern die Dauer der Dienstleistung zwei Jahre nicht übersteigt.
Zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit von Waren mit digitalen Elementen ist der Verkäufer verpflichtet:
den Verbraucher über jede verfügbare Aktualisierung zu informieren, die für den ordnungsgemäßen Betrieb des Produkts erforderlich ist, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen;
sicherzustellen, dass der Verbraucher diese Aktualisierungen erhält.
Dauer der Bereitstellung von Aktualisierungen:
- bei einer einmaligen digitalen Dienstleistung: für den nach Art und Zweck des Produkts, Art des Vertrags und den Umständen vernünftigerweise erwartbaren Zeitraum;
- bei einer fortlaufenden digitalen Dienstleistung für höchstens zwei Jahre: innerhalb von zwei Jahren ab Leistungserbringung.
Installiert der Verbraucher die bereitgestellten Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Verkäufer nicht für Mängel, wenn:
- der Verbraucher zuvor über die Bedeutung der Aktualisierung und die Folgen der unterlassenen Installation informiert wurde;
- die unterlassene oder fehlerhafte Installation nicht auf Mängel der vom Verkäufer bereitgestellten Anleitung zurückzuführen ist.
Ausnahmen von der Feststellung mangelhafter Leistung
Eine mangelhafte Leistung liegt nicht vor, wenn:
- der Verbraucher vor dem Kauf ausdrücklich darüber informiert wurde, dass bestimmte Eigenschaften der Ware von den üblichen Eigenschaften abweichen;
- und der Verbraucher diese besondere Abweichung beim Vertragsabschluss ausdrücklich akzeptiert hat.
Anforderungen an die vertragsgemäße Leistung beim Verkauf digitaler Inhalte im Rahmen eines Verbrauchervertrags
Der Verkäufer stellt dem Verbraucher den digitalen Inhalt bereit. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher den Zugriff auf den digitalen Inhalt nach Vertragsabschluss ohne unangemessene Verzögerung und in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses neuesten verfügbaren Version zu ermöglichen.
Die Dienstleistung gilt als erbracht, wenn der digitale Inhalt – oder die zu seinem Zugriff bzw. Download erforderliche Lösung – den Verbraucher oder das von ihm angegebene physische oder virtuelle Gerät erreicht.
Der Verkäufer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Verbraucher:
- über alle Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, informiert wird,
- und diejenigen Aktualisierungen erhält, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung erforderlich sind.
Ist der Vertrag auf eine fortlaufende Bereitstellung digitaler Inhalte für einen bestimmten Zeitraum gerichtet, ist der Verkäufer verpflichtet, den vertragsgemäßen Betrieb während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.
Haftungsausschluss bei unterlassener Aktualisierung:
Installiert der Verbraucher die vom Verkäufer bereitgestellten Aktualisierungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist, haftet der Verkäufer nicht für den Mangel der Dienstleistung, sofern:
- der Verbraucher zuvor über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen der unterlassenen Installation informiert wurde,
- das Fehlen der Aktualisierung nicht auf einen Fehler oder Mangel der vom Verkäufer bereitgestellten Anleitung zurückzuführen ist, vorausgesetzt, dass:
- der Verkäufer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen der unterlassenen Installation informiert hat; und
- die unterlassene oder fehlerhafte Installation durch den Verbraucher nicht auf Mängel der vom Verkäufer bereitgestellten Installationsanleitung zurückzuführen ist.
Sachmängelhaftung
Wann können Sie Ihre Rechte aus der Sachmängelhaftung geltend machen?
Bei mangelhafter Leistung des Verkäufers können Sie gegen den Verkäufer nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs und bei Verbraucherverträgen nach den besonderen Verbraucherschutzregeln einen Anspruch aus Sachmängelhaftung geltend machen.
Welche Rechte stehen Ihnen bei einem Anspruch aus Sachmängelhaftung zu?
Sie können in erster Linie Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen, es sei denn, die Erfüllung des gewählten Anspruchs ist unmöglich oder würde für den Verkäufer im Vergleich zur anderen Abhilfe unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen, wobei der Wert der Ware im mangelfreien Zustand, die Schwere der Vertragsverletzung und die dem Käufer durch die Erfüllung des Anspruchs entstehenden Unannehmlichkeiten zu berücksichtigen sind.
- Hat der Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht übernommen, kann er diese Pflicht nicht innerhalb angemessener Frist unter Wahrung der Interessen des Käufers erfüllen, oder ist das Interesse des Käufers an Nachbesserung oder Ersatzlieferung entfallen, kann der Käufer nach seiner Wahl eine verhältnismäßige Minderung des Kaufpreises verlangen, den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beheben oder beheben lassen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Bei einem unerheblichen Mangel besteht kein Rücktrittsrecht.
Der Käufer kann von dem gewählten Recht aus der Sachmängelhaftung auf ein anderes übergehen, hat jedoch die dadurch verursachten Kosten zu tragen, es sei denn, der Übergang war gerechtfertigt oder wurde vom Verkäufer verursacht.
Bei Verbraucherverträgen ist bis zum Beweis des Gegenteils zu vermuten, dass ein innerhalb eines Jahres ab Leistung erkannter Mangel der Ware oder Ware mit digitalen Elementen bereits zum Zeitpunkt der Leistung vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des Mangels unvereinbar.
Bei gebrauchten Waren weichen Gewährleistungs- und Garantierechte allgemein von den üblichen Regeln ab. Auch bei gebrauchten Waren kann eine mangelhafte Leistung vorliegen, bei der Feststellung der vernünftigerweise erwartbaren Leistung sind jedoch die Umstände zu berücksichtigen, die sich aus dem gebrauchten Zustand ergeben. Aufgrund der Abnutzung können bestimmte Mängel häufiger auftreten, weshalb nicht angenommen werden kann, dass gebrauchte Waren dieselbe Qualität wie neu gekaufte Waren haben. Der Käufer kann daher Gewährleistungsrechte nur wegen solcher Mängel geltend machen, die über die aus dem Gebrauch resultierenden Mängel hinausgehen und von diesen unabhängig sind. War der Mangel der gebrauchten Ware dem Verbraucherkäufer bekannt und wurde er beim Kauf mitgeteilt, haftet der Dienstleister für diesen bekannten Mangel nicht.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Herstellung der Vertragsmäßigkeit der Ware zu verweigern, wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder für ihn unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen würde. Bei der Beurteilung sind der Wert der mangelfreien Ware und die Schwere der Vertragsverletzung zu berücksichtigen.
Der Verbraucher ist auch berechtigt, entsprechend der Schwere der Vertragsverletzung eine verhältnismäßige Minderung der Gegenleistung zu verlangen oder den Kaufvertrag zu beenden, wenn
- der Verkäufer die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht durchgeführt hat oder sie zwar durchgeführt hat, jedoch die folgenden Bedingungen ganz oder teilweise nicht erfüllt hat
- der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Rücknahme der ersetzten Ware sicherstellen
- wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Entfernung einer Ware erforderlich macht, die entsprechend Art und Zweck der Ware vor Erkennbarkeit des Mangels installiert wurde, umfasst die Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch die Entfernung der nicht vertragsgemäßen Ware und die Installation der Ersatzware oder der reparierten Ware bzw. die Tragung der Kosten für Entfernung und Installation.
- der Verkäufer hat die Herstellung der Vertragsmäßigkeit der Ware verweigert
- es ist trotz des Versuchs des Verkäufers, die Ware vertragsgemäß zu machen, erneut ein Leistungsfehler aufgetreten
- der Mangel der Leistung ist so schwerwiegend, dass eine sofortige Preisminderung oder sofortige Beendigung des Kaufvertrags gerechtfertigt ist, oder
- der Verkäufer hat die Herstellung der Vertragsmäßigkeit nicht übernommen oder aus den Umständen ist offensichtlich, dass das Unternehmen die Ware nicht innerhalb angemessener Frist oder nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung der Interessen des Verbrauchers vertragsgemäß machen wird.
Will der Verbraucher den Kaufvertrag wegen mangelhafter Leistung beenden, trägt der Verkäufer die Beweislast dafür, dass der Mangel unerheblich ist.
Der Verbraucher ist berechtigt, den noch ausstehenden Teil des Kaufpreises entsprechend der Schwere der Vertragsverletzung ganz oder teilweise zurückzuhalten, bis der Verkäufer seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vertragsmäßigkeit der Leistung und mangelhafter Leistung nachkommt.
Allgemein gilt:
- der Verkäufer muss auf eigene Kosten die Rücknahme der ersetzten Ware sicherstellen
- wenn Nachbesserung oder Ersatzlieferung die Entfernung einer Ware erforderlich macht, die entsprechend Art und Zweck der Ware vor Erkennbarkeit des Mangels installiert wurde, umfasst die Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung auch die Entfernung der nicht vertragsgemäßen Ware und die Installation der Ersatzware oder der reparierten Ware bzw. die Tragung der Kosten für Entfernung und Installation.
Die Berechnung der angemessenen Frist für Nachbesserung oder Ersatzlieferung beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher den Mangel dem Verkäufer mitgeteilt hat.
Der Verbraucher ist verpflichtet, dem Verkäufer die Ware zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zur Verfügung zu stellen.
Eine verhältnismäßige Minderung der Gegenleistung kann erfolgen, wenn ihr Betrag der Differenz zwischen dem Wert der Ware bei vertragsgemäßer Leistung und dem Wert der tatsächlich erhaltenen mangelhaften Ware entspricht.
Der Verbraucher kann sein Recht aus der Sachmängelhaftung auf Beendigung des Kaufvertrags durch eine eindeutige, an den Verkäufer gerichtete Rechtserklärung ausüben.
Betrifft die mangelhafte Leistung ausschließlich einen Teil der Ware, kann das Recht auf Vertragsbeendigung nur hinsichtlich dieses Teils ausgeübt werden. Ist dem Verbraucher jedoch vernünftigerweise nicht zuzumuten, die mangelfreien Produkte zu behalten, ist er berechtigt, den gesamten Vertrag zu beenden.
Beendet der Verbraucher den Vertrag ganz oder teilweise, bestehen folgende Pflichten:
- Der Verbraucher ist verpflichtet, die betroffene Ware auf Kosten des Verkäufers zurückzusenden,
- der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis unverzüglich zurückzuerstatten, sobald die zurückgesandte Ware oder der Nachweis ihrer Absendung in seinen Besitz gelangt.
Innerhalb welcher Frist können Sie Ihren Anspruch aus Sachmängelhaftung geltend machen?
Sie sind verpflichtet, den Mangel nach dessen Entdeckung unverzüglich mitzuteilen. Ein innerhalb von zwei Monaten ab Entdeckung mitgeteilter Mangel gilt als unverzüglich mitgeteilt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass Sie Ihre Rechte aus der Sachmängelhaftung nach Ablauf der zweijährigen Verjährungsfrist ab Vertragserfüllung nicht mehr geltend machen können.
In die Verjährungsfrist wird der Teil der Reparaturzeit nicht eingerechnet, während dessen der Käufer die Ware nicht bestimmungsgemäß nutzen kann.
Für den von Ersatzlieferung oder Nachbesserung betroffenen Teil der Ware beginnt die Verjährung des Anspruchs aus Sachmängelhaftung erneut. Diese Regel ist auch anzuwenden, wenn infolge der Nachbesserung ein neuer Mangel entsteht.
Ist Gegenstand eines Vertrags zwischen Verbraucher und Unternehmen eine gebrauchte Sache, können die Parteien eine kürzere Verjährungsfrist vereinbaren; eine Verjährungsfrist von weniger als einem Jahr kann jedoch auch in diesem Fall nicht wirksam vereinbart werden.
Gegen wen können Sie Ihren Anspruch aus Sachmängelhaftung geltend machen?
Sie können Ihren Anspruch aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer geltend machen.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es für die Geltendmachung Ihrer Rechte aus Sachmängelhaftung?
Innerhalb eines Jahres ab Leistung bestehen für die Geltendmachung Ihres Anspruchs aus Sachmängelhaftung außer der Mängelanzeige keine weiteren Voraussetzungen, wenn Sie nachweisen, dass die Ware vom Verkäufer geliefert wurde. Nach Ablauf eines Jahres ab Leistung sind jedoch Sie verpflichtet zu beweisen, dass der von Ihnen erkannte Mangel bereits zum Zeitpunkt der Leistung vorhanden war.
Produktgewährleistung
In welchem Fall können Sie Ihr Recht aus der Produktgewährleistung ausüben?
In welchem Fall kann das Produktgewährleistungsrecht geltend gemacht werden?
Erweist sich die bewegliche Sache (Ware), die Gegenstand des Kaufs ist, als mangelhaft, kann der Verbraucher nach seiner Wahl anstelle der Rechte aus der Sachmängelhaftung oder neben diesen auch einen Produktgewährleistungsanspruch nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen.
Inhalt des Produktgewährleistungsanspruchs
Der Verbraucher kann im Rahmen eines Produktgewährleistungsanspruchs die Nachbesserung oder den Austausch der mangelhaften Ware verlangen.
Wann gilt die Ware als mangelhaft?
Die Ware ist mangelhaft, wenn:
- sie den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Qualitätsanforderungen nicht entspricht, oder
- sie nicht über die vom Hersteller angegebenen Eigenschaften bzw. die in der von ihm veröffentlichten Beschreibung enthaltenen Merkmale verfügt.
Frist für die Geltendmachung des Produktgewährleistungsanspruchs
Der Verbraucher kann seinen Produktgewährleistungsanspruch innerhalb von zwei Jahren ab dem Inverkehrbringen der Ware durch den Hersteller geltend machen. Die Frist ist eine Ausschlussfrist; nach Ablauf von zwei Jahren besteht keine Möglichkeit mehr zur Geltendmachung des Anspruchs.
Gegen wen kann der Produktgewährleistungsanspruch geltend gemacht werden?
Das Recht aus der Produktgewährleistung kann gegen den Hersteller oder Vertreiber des Produkts (zusammen: Hersteller) geltend gemacht werden.
Beweislast
Beim Produktgewährleistungsanspruch trägt der Verbraucher die Beweislast dafür, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Produkts bestand.
Fälle der Befreiung des Herstellers
Der Hersteller wird von seiner Produktgewährleistungspflicht befreit, wenn er nachweisen kann, dass:
- er die Ware nicht im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit hergestellt oder in Verkehr gebracht hat, oder
- der Mangel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens nicht erkennbar war, oder
- der Mangel auf die Anwendung einer Rechtsvorschrift oder behördlichen Anordnung zurückzuführen ist.
Für die Befreiung genügt es, wenn der Hersteller das Vorliegen einer dieser Bedingungen beweist.
Verhältnis zwischen Produktgewährleistung und Sachmängelhaftung
Es ist wichtig zu wissen, dass der Verbraucher wegen desselben Mangels nicht gleichzeitig Produktgewährleistungs- und Sachmängelhaftungsansprüche geltend machen kann. Setzt der Verbraucher seinen Produktgewährleistungsanspruch erfolgreich durch (das Produkt wird ausgetauscht oder repariert), kann er weitere Gewährleistungsansprüche bezüglich des reparierten oder ausgetauschten Produkts nur noch gegen den Hersteller geltend machen.
Garantie
In welchem Fall kann ein Garantierecht geltend gemacht werden?
Nach der Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.) trifft den Verkäufer beim Verkauf bestimmter langlebiger Verbrauchsgüter – etwa technischer Geräte, Werkzeuge, Maschinen – sowie bestimmter Zubehörteile und Bestandteile eine obligatorische Garantiepflicht. Die detaillierte Auflistung der obligatorischen Garantie enthält Anhang 1 der IM-Verordnung 10/2024 (VI. 28.).
Wie kann ein Garantieanspruch nachgewiesen werden?
Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs genügt die Vorlage des Belegs über die Zahlung der Gegenleistung, insbesondere wenn der Verkaufspreis des Verbrauchsguts 50.000 Forint nicht übersteigt. In diesem Fall ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen gesonderten Garantieschein auszustellen.
Wird ein Garantieschein ausgestellt, kann bei dessen Fehlen oder unterbliebener Übergabe der Vertragsabschluss gleichermaßen durch Rechnung oder Quittung nachgewiesen werden. Die Vorlage dieser Dokumente ermöglicht die Ausübung der Garantierechte.
Wichtige Information:
Die Ausübung der Garantierechte darf nicht von der Rückgabe der Originalverpackung des Produkts abhängig gemacht werden, auch dann nicht, wenn die Verpackung bereits geöffnet wurde.
Freiwillige Garantie
Der Verkäufer ist berechtigt, über die obligatorische Garantie hinaus freiwillig eine Garantie für bestimmte Produkte zu übernehmen. In diesem Fall ist dem Verbraucher eine Garantieerklärung zu übergeben, in der der Verkäufer die Bedingungen und die Dauer der freiwilligen Garantie festlegt.
Die Garantieerklärung muss der Verkäufer dem Verbraucher zum Zeitpunkt der Leistung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail oder in gedruckter Form) zur Verfügung stellen.
Die Garantieerklärung muss enthalten:
- eine eindeutige Erklärung, dass dem Verbraucher bei mangelhafter Leistung der Ware die gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung unentgeltlich zustehen und dass diese Rechte durch die Garantie nicht berührt werden
- Name und Anschrift des Garantieverpflichteten
- das Verfahren, das der Verbraucher zur Geltendmachung der Garantie zu befolgen hat
- die Bezeichnung der Ware, auf die sich die Garantie bezieht, sowie
- die Garantiebedingungen,
- den Kaufpreis der Ware.
Welche Rechte und innerhalb welcher Frist stehen Ihnen bei der obligatorischen Garantie zu?
Ausübung der Garantierechte
Der Käufer kann – sofern das Produkt unter die Garantie fällt – folgende Rechte ausüben:
- Er kann die Reparatur oder den Austausch des Produkts verlangen, es sei denn, die Erfüllung des gewählten Anspruchs ist unmöglich oder würde für den Verkäufer unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen.
- Ist eine Reparatur oder ein Austausch nicht möglich oder kann der Verkäufer diese nicht innerhalb angemessener Frist unter Berücksichtigung der Interessen des Käufers erfüllen, ist der Käufer berechtigt, eine Preisminderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Garantieanspruch kann innerhalb der Garantiezeit nach den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere der Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.), geltend gemacht werden.
Der Käufer kann seinen Garantieanspruch an folgenden Orten anmelden:
- am Sitz des Verkäufers,
- an jeder Betriebsstätte oder Zweigniederlassung des Verkäufers,
- oder bei der vom Verkäufer auf dem Garantieschein angegebenen Reparaturstelle.
Geltendmachungsfrist
Der Garantieanspruch kann während der Garantiezeit geltend gemacht werden; die Garantiezeit beträgt nach der Regierungsverordnung 151/2003 (IX. 22.):
a. bei einem Verkaufspreis von mindestens 10.000 Forint, jedoch höchstens 250.000 Forint zwei Jahre,
b. bei einem Verkaufspreis über 250.000 Forint drei Jahre.
Die Versäumung dieser Fristen führt zum Rechtsverlust; bei Reparatur des Verbrauchsguts verlängert sich jedoch die Garantiezeit ab dem Tag der Übergabe zur Reparatur um den Zeitraum, während dessen der Käufer das Verbrauchsgut wegen des Mangels nicht bestimmungsgemäß nutzen konnte.
Die Garantiefrist beginnt mit der Übergabe des Verbrauchsguts an den Käufer oder, wenn die Inbetriebnahme vom Verkäufer oder dessen Beauftragtem durchgeführt wird, mit dem Tag der Inbetriebnahme.
Lässt der Käufer das Verbrauchsgut später als sechs Monate nach der Übergabe in Betrieb nehmen, ist der Beginn der Garantiefrist der Tag der Übergabe des Verbrauchsguts.
Regeln zur Behandlung von Garantieansprüchen
Bei der Bearbeitung der Reparatur muss der Verkäufer anstreben, die Reparatur innerhalb von 15 Tagen durchzuführen. Die Reparaturfrist beginnt mit dem Erhalt des Verbrauchsguts.
Übersteigt die Dauer der Reparatur oder des Austauschs fünfzehn Tage, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder des Austauschs zu informieren.
Stellt der Verkäufer während der Garantiezeit bei der ersten Reparatur des Verbrauchsguts fest, dass das Verbrauchsgut nicht repariert werden kann, ist er, sofern der Käufer nichts anderes bestimmt, verpflichtet, das Verbrauchsgut innerhalb von acht Tagen auszutauschen. Ist ein Austausch des Verbrauchsguts nicht möglich, ist das Unternehmen verpflichtet, den auf dem Garantieschein oder, mangels eines solchen, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Nachweis über die Zahlung des Gegenwerts des Verbrauchsguts – Rechnung oder Quittung nach dem Mehrwertsteuergesetz – angegebenen Kaufpreis innerhalb von acht Tagen an den Verbraucher zurückzuerstatten.
Mit Annahme der AGB stimmt der Käufer zu, dass Informationen auch elektronisch oder auf andere Weise erfolgen können, die geeignet ist, den Erhalt durch den Käufer nachzuweisen.
Kann der Verkäufer das Verbrauchsgut nicht innerhalb von 30 Tagen reparieren:
- wenn der Käufer zustimmt, kann die Reparatur zu einem späteren Termin durchgeführt werden, oder
- wenn der Käufer einer späteren Reparatur nicht zustimmt oder sich hierzu nicht geäußert hat, ist das Verbrauchsgut innerhalb von acht Tagen nach erfolglosem Ablauf der dreißigtägigen Frist auszutauschen, oder
- wenn der Käufer einer späteren Reparatur nicht zustimmt oder sich hierzu nicht geäußert hat, ein Austausch des Verbrauchsguts jedoch ebenfalls nicht möglich ist, ist der Verkäufer verpflichtet, den auf dem Garantieschein oder, mangels eines solchen, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Nachweis über die Zahlung des Gegenwerts des Verbrauchsguts – Rechnung oder Quittung nach dem Mehrwertsteuergesetz – angegebenen Kaufpreis innerhalb von acht Tagen nach erfolglosem Ablauf der dreißigtägigen Reparaturfrist an den Verbraucher zurückzuerstatten.
Wird das Verbrauchsgut zum 4. Mal mangelhaft, ist der Verkäufer – sofern der Verbraucher nichts anderes bestimmt – verpflichtet, das Verbrauchsgut innerhalb von acht Tagen auszutauschen. Ist ein Austausch des Verbrauchsguts nicht möglich, ist das Unternehmen verpflichtet, den auf dem Garantieschein oder, mangels eines solchen, auf dem vom Verbraucher vorgelegten Nachweis über die Zahlung des Gegenwerts des Verbrauchsguts – Rechnung oder Quittung nach dem Mehrwertsteuergesetz – angegebenen Kaufpreis innerhalb von acht Tagen an den Verbraucher zurückzuerstatten.
Verbrauchsgüter mit fester Installation, die der obligatorischen Garantie unterliegen, sowie Verbrauchsgüter, die schwerer als 10 kg sind oder nicht als Handgepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden können – mit Ausnahme von Fahrzeugen – sind am Betriebsort zu reparieren. Kann die Reparatur am Betriebsort nicht durchgeführt werden, sorgt das Unternehmen oder – bei einem unmittelbar bei der Reparaturstelle geltend gemachten Reparaturanspruch – die Reparaturstelle für Demontage, Montage sowie Hin- und Rücktransport.
Ausnahmen von der Garantie
Die unter „Regeln zur Behandlung von Garantieansprüchen“ genannten Vorschriften gelten nicht für Elektrofahrräder, Elektroroller, Quads, Motorräder, Mopeds, Personenkraftwagen, Wohnmobile, Wohnwagen, Anhänger-Wohnwagen, Anhänger sowie motorisierte Wasserfahrzeuge.
Auch bei diesen Waren muss der Verkäufer jedoch anstreben, den Reparaturanspruch innerhalb von 15 Tagen zu erfüllen.
Übersteigt die Dauer der Reparatur oder des Austauschs fünfzehn Tage, ist der Verkäufer verpflichtet, den Käufer über die voraussichtliche Dauer der Reparatur oder des Austauschs zu informieren.
Wie verhält sich die Garantie zu anderen Gewährleistungsrechten?
Die Garantie besteht neben den Gewährleistungsrechten (Produktgewährleistung und Sachmängelhaftung). Der grundlegende Unterschied zwischen den allgemeinen Gewährleistungsrechten und der Garantie besteht darin, dass bei der Garantie die Beweislast für den Verbraucher günstiger ist.
Die freiwillige Garantieübernahme des Verkäufers während der Dauer der obligatorischen Garantie darf keine Bedingungen enthalten, die für den Verbraucher ungünstiger sind als die Rechte, die die Regeln der obligatorischen Garantie gewähren. Danach können die Bedingungen der freiwilligen Garantie frei festgelegt werden; die Garantie darf jedoch auch in diesem Fall nicht das Bestehen der gesetzlichen Rechte des Verbrauchers, einschließlich der Rechte aus der Sachmängelhaftung, beeinträchtigen.
Umtauschverlangen innerhalb von drei Werktagen
Macht der Käufer innerhalb von drei Werktagen nach dem Kauf ein Umtauschverlangen geltend, ist der Verkäufer verpflichtet, das langlebige Verbrauchsgut auszutauschen, sofern das Produkt neu ist und der Umtauschanspruch fristgerecht geltend gemacht wurde. In diesem Fall ist das Produkt so anzusehen, als wäre es bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs mangelhaft gewesen.
Befreiung von der Garantiepflicht
Bei demselben Mangel kann der Käufer Folgendes geltend machen:
- Sachmängelhaftung und Garantie sowie
- Produktgewährleistung und Garantie,
jedoch kann dasselbe Recht aufgrund desselben Mangels nicht erneut geltend gemacht werden. Wurde das Produkt beispielsweise vom Verkäufer im Rahmen der Garantie ausgetauscht, kann derselbe Mangel später nicht erneut auf Grundlage der Sachmängelhaftung oder Produktgewährleistung geltend gemacht werden.
Rechte aus der Sachmängelhaftung – bei Käufern, die nicht als Verbraucher gelten Allgemeine Regeln der Rechte aus der Sachmängelhaftung
Ein Käufer, der nicht als Verbraucher gilt, kann bei mangelhafter Leistung des Verkäufers die folgenden Rechte aus der Sachmängelhaftung nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs geltend machen:
- Er ist berechtigt, Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen, es sei denn, die Erfüllung des gewählten Anspruchs ist unmöglich oder würde für den Verkäufer im Vergleich zur Erfüllung eines anderen Anspruchs unverhältnismäßige Mehrkosten verursachen.
- Hat er Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht verlangt oder kann diese nicht erfüllt werden, ist er berechtigt, eine verhältnismäßige Minderung der Gegenleistung zu verlangen oder den Mangel auf Kosten des Verkäufers selbst beheben zu lassen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
Der Käufer kann von dem gewählten Recht aus der Sachmängelhaftung auf ein anderes übergehen, hat jedoch die Kosten des Übergangs zu tragen, es sei denn, der Übergang war gerechtfertigt oder wurde vom Verkäufer verursacht.
Bestimmungen für gebrauchte Waren
Bei gebrauchten Produkten gelten für die Ausübung der Rechte aus der Sachmängelhaftung folgende Abweichungen:
Eine mangelhafte Leistung kann festgestellt werden, jedoch sind der gebrauchte Zustand des Produkts und das natürliche Auftreten der daraus folgenden Mängel zu berücksichtigen.
Der Käufer kann einen Anspruch aus Sachmängelhaftung ausschließlich wegen solcher Mängel geltend machen, die über aus dem Gebrauch resultierende Mängel hinausgehen und unabhängig von diesen entstanden sind.
War der Mangel der gebrauchten Ware beim Kauf bekannt und mitgeteilt, haftet der Verkäufer hierfür nicht.
Bei Käufern, die nicht als Verbraucher gelten, beträgt die Frist zur Geltendmachung eines Anspruchs aus Sachmängelhaftung 1 Jahr, gerechnet ab der Leistung, d. h. ab dem Tag der Übergabe der Ware. Bei Käufern, die nicht als Verbraucher gelten, beträgt die Frist zur Geltendmachung des Rechts aus Sachmängelhaftung 1 Jahr und beginnt am Tag der Leistung (Übergabe).